|
Folgende Informationen finden Sie auf dieser Seite:
Für die Zusatzbezeichnung Akupunktur (nicht TCM!) ergeben sich, gemäß der am 106. Deutschen
Ärztetag verabschiedeten (Muster-) Weiterbildungsordnung für die Akupunktur, die weiter unten aufgeführten Basisstrukturen. Andere Disziplinen der TCM, wie z.B. Qi-Gong, Tuina-
Massage, chinesische Diätetik, chinesische Kräuterheilkunde oder Tai Chi etc. sind nicht Bestandteil der Zusatzbezeichnung Akupunktur. Sie werden dort zur Erlangung dieser offiziellen
Akupunkturqualifikation, wie sich aus der Bezeichnung ergibt, weder verlangt noch berücksichtigt. Diese Auffassung deckt sich mit den “WHO-Guidelines on
Basic Training and Safety in Acupuncture”. Ebenso wie die Notwendigkeit der Patientenbehandlungen als Bestandteil der Akupunkturausbildung.
Nicht ausreichen wird in Zukunft
zur Zulassung für eine Kammerprüfung im Rahmen der künftigen Zusatzbezeichnung Akupunktur, eine vorhandene aktuelle 140 Std. “Akupunkturausbildung” bzw. ein aktuelles A-Diplom.
Ebenfalls wird durch ein B-Diplom
oder durch die abgelegte Prüfung bei einem Kursveranstalter, wie auch immer sein Name sein mag, keine automatische Erteilung der Zusatzbezeichnung Akupunktur durch die Ärztekammer
möglich sein, so die Auffassung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄK-WL). Bitte laden Sie sich hier das Schreiben der ÄK-WL herunter, gerichtet an alle akkreditierten Kursveranstalter, also
auch an uns, mit Kopie an alle (Landes-) Ärztekammern. Bitte nehmen Sie den Kommentar zu Übergangsregelungen zur Kenntnis! Bei nachgewiesener 8 jähriger “Akupunktur-Tätigkeit” etc. scheint keine Kammerprüfung vorgesehen zu sein.
- Übergangsregelungen Akupunktur und andere Details z.B. ÄK Westfalen-Lippe
zu Akupunkturkurse - 2 & 3 Wochen
Hintergrundinformationen zum Fortbildungszertifikat Akupunktur welches (freiwillig) im Vorfeld der Zusatzbezeichnung Akupunktur von einzelnen Kammern eingeführt wurde.
Bereits vor einigen Jahren führten einzelne Kammern ein (freiwilliges Fortbildungs-) “Zertifikat Akupunktur” nach 140 Std. oder 350 Std. bzw. nach Vorlage eines A- / B-Diplom ein. Eine Art
“Überzertifikat” zu den “Akupunktur-Diplomen” der Akupunkturkursveranstalter / Akupunkturgesellschaften.
So weit uns bekannt handelt es sich hier um die Ärztekammern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe (diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
Verfahrensweisen zur Erlangung dieser Zertifikate: Mitgliedschaft bei der betreffenden Kammer. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe z.B. erteilte >>> ihren Kammermitgliedern auf Antrag
das Kammerzertifikat Akupunktur, wenn eine 350 Stunden umfassende “Akupunkturausbildung” bzw. ein B-Diplom bei einem dort akkreditieren Kursveranstalter zu den Bedingungen der
Akkreditierungsliste, mit Prüfung nachgewiesen wurde.
Diese Regelung der ÄK-WL soll weiterhin so lange Anwendung finden, bis die Zusatzbezeichnung Akupunktur endgültig umgesetzt ist, siehe auch ÄK-WL. Für die Zukunft sieht die ÄK-WL in ihrem Rahmen z.B. die Möglichkeit, Inhabern dieses Zertifikates Akupunktur, später
auf Antrag die Qualifikation der Zusatzbezeichnung Akupunktur - ohne weitere Prüfung - zu ermöglichen. Für den Kammerbereich WL kann daraus abgeleitet werden, daß es sich bis zur
Umsetzung der Zusatzbezeichnung Akupunktur empfiehlt, eine 350 stündige Akupunkturausbildung bzw. ein B-Diplom abzuschließen und diese/s dann der ÄK-WL zur
Erteilung des Fortbildungszertifikates “Akupunktur” vorzulegen - dies könnte den Kammermitgliedern WL gewährleisten, daß später - ohne weitere Prüfung - von der ÄK-WL die Zusatzbezeichnung Akupunktur erteilt wird.
In wieweit diese Regelung von anderen Kammern übernommen wird entzieht sich unserer Kenntnis. Bitte prüfen Sie vorsorglich wie in Ihrem regionalen Kammerbereich verfahren wird.
Wir gehen davon aus, daß ab Mitte 2004 die ersten Kammern beginnen, die neue Weiterbildungsordnung regional umzusetzen.
Prüfung vor der Ärztekammer
Um die “Zusatzbezeichnung Akupunktur” abzuschließen, die Begriffe A bzw. B-Diplom sind dahingehend hinfällig, wird eine Prüfung vor der betreffenden Kammer in der Regel nicht vermeidbar
sein. TCM-Disziplinen wie z.B. Qi-Gong, Chinesische Diätetik, Tuina-Massage etc. sind, im Gegensatz zu praktischen Patientenbehandlungen, nicht Bestandteil der Zusatzbezeichnung
Akupunktur und stundentechnisch nicht dort berücksichtigt.
Bitte setzen Sie sich vorsorglich mit Ihrer Kammer in Verbindung, um Details zu Ihrer regionalen
Situation in Erfahrung zu bringen, die sich von Kammer zu Kammer geringfügig anders darstellen kann.
------> Akupunkturgesellschaften sind dahingehend keine Entscheidungsträger!
------> Ebenfalls hat es keine Bedeutung für Akupunkturkursteilnehmer bzw. Kursinteressenten,
wenn ihnen manche Akupunkturgesellschaften verweigern, bereits im Vorfeld oder auch danach, in Peking abgeleistete “Akupunkturausbildungen” anzuerkennen bzw. die Stundenzahlen in vollem
Umfange anrechnen zu wollen -----> obwohl Kammern, Kassen und die WHO selbst “Peking” akkreditierten. Dieses gelegentliche “Vereinsverhalten”, Akupunkturgesellschaften verkörpern in
der Regel eingetragene Vereine (e.V.), stimmt eher nachdenklich, wie wir meinen.
------> Es gibt andere Akupunkturgesellschaften bzw. universitäre Möglichkeiten in Deutschland,
die mit Freude in Peking “ausgebildete” Mediziner, bei voller Anrechnung gerne begrüßen (warum auch nicht, wenn z.B. die Akupunktur im Mittelpunkt steht). Im umgekehrten Sinne können z.B.
“Akupunkturausbildungen” auch in Deutschland problemlos begonnen werden, um sie dann in “Peking” zu komplettieren.
Falls dahingehend “jemand” Kursinteressenten bzw. Kursteilnehmern Verunsicherung “einjagt”
bzw. falsch darüber informiert, lassen Sie sich nicht beeindrucken. Wir empfehlen ihnen dann gerne eine andere Akupunkurorganisation.
zu Akupunkturkurse - 2 & 3 Wochen
Beachten Sie bitte auch, daß die “Ausbildungsauswirkungen“ der alten” Curricula für das “B-Diplom” in der Regel oft nicht
den Rahmenbedingungen der neuen Zusatzbezeichnung Akupunktur entsprechen. Sofern sie nicht von den lokalen Kammern toleriert werden, könnte ein Ausbildungsvakuum und Nachweisproblem
betreffend fehlender praktischer Akupunkturbehandlungen, nicht zu verwechseln mit praktischen Übungen, entstehen.
Wir hoffen Ihnen, hinblickend auf dieses sehr umfangreiche Feld
einen relativ ausführlichen Grundeinblick gegeben zu haben. Für weitere Fragen, sofern wir sie beantworten können, stehen wir gerne zur Verfügung.
Basisstrukturen der neuen Zusatzbezeichnung Akupunktur bzw. der neuen (Muster-) Weiterbildungsordnung:
120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur 60 Stunden (ausdrücklich) praktische Akupunkturbehandlungen
20 Stunden Fallseminare
Hier gelangen Sie zu: 1. Veröffentlicht BÄK - Zusatzbezeichnung Akupunktur 2. Langversion der ärztlichen (Muster-) Weiterbildungsordnung 3. Übergangsregelungen Akupunktur etc. z.B. ÄK-Westfalen-Lippe 4. 2 & 3 Wochen Kursen in Peking
Stand: Ende März 2004, Änderungen und Irrtum jederzeit vorbehalten.
zurück nach Oben
Akupunkturkurse für Ärztinnen und Ärzte in Peking 2 & 3 Wochen - klinische Praxis & Theorie
Gruppengrößen: 3er-Gruppen in der Klinik, max. 20 Teilnehmer Theorie (Kostenlose Musternadeln, bitte oben Akupunkturnadel anklicken)
Erläuterungen & Hinweise: >>> “WB” bedeutet Weiterbildungsblock. Die nachfolgenden Akupunkturkurse sind zur besseren
Übersicht in “Weiterbildungsblöcke” (WB 1 - 4) gegliedert. >>> Bitte nehmen Sie auch den zukünftig wichtigen Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung zur Kenntnis ** vielen Dank.
- Grundkurse Akupunktur - 3 Wochen 7 x jährlich:
WB 1 = 1 x 3 Wochenaufenthalt = 140 Stunden (bzw. später 120 Std.*) mehr dazu hier
- Fortgeschrittenenkurse Akupunktur - 2 & 3 Wochen:
WB 2 = 1 x 2 Wochenaufenthalt = 80 Std. zur Vertiefung für Fortgeschrittene, klinische Praxis & Theorie mehr dazu hier
WB 3 = 1 x 2 Wochenaufenthalt = 80 Std. Patientenbehandlungen für
Fortgeschrittene und Fallseminare mehr dazu hier
WB 4 = 1 x 3 Wochenaufenthalt = 140 bzw. 120 Std. zur Vertiefung für Fortgeschrittene,
Theorie & klinische Praxis mehr dazu hier
3-Monatskurse Akupunktur - 385 Std. Introductory & 385 Std. Advanced
mehr dazu hier
Grundkurs Akupunktur - 7 x jährlich:
- WB 1 = Akupunkturgrundkurs 1 x 3 Wochenaufenthalt = 140 (bzw. 120 Std.:)
Theorie mit praktischen Übungen, vormittags Klinik (3er Gruppen), nachmittags Theorie
(max. 20 Teilnehmer). Die Theorie wird ebenfalls vormittags direkt am Patienten vermittelt und vertieft. Curriculum gemäß Zusatzbezeichnung Akupunktur. Klinik, direkt am Patienten, einschließlich Patientenbehandlungen. Termine
Fortgeschrittenenkurse Akupunktur 2 & 3 Wochen:
- WB 2 = 1 x 2 Wochenaufenthalt = 80 Stunden:
Zur Vertiefung für Fortgeschrittene, vormittags Klinik (3er Gruppen), nachmittags Theorie (max. 20 Teilnehmer). Themenschwerpunkte können von Ihnen im Meldeformular mit angegeben werden Termine
- WB 3 = 1 x 2 Wochenaufenthalt = 80 Stunden:
60 Std. Patientenbehandlungen in den Ambulanzen (Vormittags und Nachmittags) sowie 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen (nur begrenzte Weiterbildungskapazitäten vorhanden). Termine
- WB 4 = 1 x 3 Wochenaufenthalt = 120 Std.:
Vormittags klinische Praxis, Patientenbehandlungen in den Ambulanzen (3er-Gruppen),
nachmittags Theorie zur Vertiefung für Fortgeschrittene (max. 20 Teilnehmer) Termine
- Allgemeine Informationen zu Akupunktur in Peking:
mehr dazu hier
- Schriftliche Informationen bitte anfordern unter:
Kontakt
- Oder rufen Sie bitte einfach an:
Tel.: 07422 / 21665 Q, Frau Suhr oder Herr Rinnößel versorgen Sie gerne mit Unterlagen
und stehen gerne ausführlich zu Ihrer Verfügung.
Wie sieht was aus? Akupunkturmodelle Set 5 Teile hier ansehen
Ohrmodell hier ansehen! Schröpfköpfe traditionell aus Bambus hier ansehen!
Dreikantnadeln für die Schröpftherapie hier ansehen!
Moxakasten hier ansehen! hwato Akupunktur Akupunkturkurse in China Peking 2 & 3 Wochen, 3 Monate
*
140 Std. behalten wir bei den 3-Wochen Akupunkturkursen bei, solange kein exaktes Curriculum
seitens der (Landes-) Ärztekammer/n vorliegt - um den 140 Std. Rahmen, der von verschiedenen Kassen bis dorthin noch angewendet wird, mit einem Aufenthalt zu gewährleisten
zurück zu 2 & 3 Wochen Akupunkturkursen
**
Solange die ärztliche Weiterbildungsordnung noch nicht von den Kammern umgesetzt ist,
charakterisieren alle oben benannten Akupunkturkurse (WB 1 - 4 u. 3 Monate) Fortbildungen. Danach unterscheiden die Kammern im Rahmen der Akupunktur zwischen Weiterbildungen und
Fortbildungen. Die Weiterbildungen beinhaltet dann jene Kursstrukturen (z.B. in Peking WB 1 & WB 2 = 200 Std.) die als Pflichtkurse zur Zusatzbezeichnung Akupunktur führen sollen. Alle
darüber hinaus gehenden Kurse sind Fortbildungen, für die auch Fortbildungspunkte beantragt werden können. Für Weiterbildungen hingegen können keine Fortbildungspunkte beantragt werden.
zurück zu 2 & 3 Wochen Akupunkturkursen
Stand: Ende März 2004, Irrtum und Änderungen vorbehalten
|
|